Grundstücksbesitzer aufgepasst
Für Häuslebauer und solche, die es werden wollen
Als stolzer Grundstücksbesitzer werden Sie früher oder später mit dem Thema Grundsteuererklärung konfrontiert. Zuletzt wurde die Grundsteuer 2022 reformiert und dient als wichtige Bemessungsgrundlage Ihres Grundbesitzes. Der Wert eines unbebauten Grundstücks unterscheidet sich dabei aber nicht nur von dem eines bebauten Grundstücks, sondern orientiert sich darüber hinaus an dem Flächen- und Bodenrichtwert. Bei einem bebauten Grundstück wird außerdem der Sachwert hinzugezogen.
Jeder Grundstücksbesitzer ist verpflichtet
Wir haben an dieser Stelle eine gute und eine schlechte Nachricht für Sie. Erstens: nach der neuen Reform muss nun jeder Eigentümer – unabhängig davon, ob sein Grundstück bebaut ist – die Grundsteuer als jährliche Abgabe entrichten. Zweitens: Wir lassen Sie mit dem Thema nicht alleine und sind Ihr kompetenter Partner in Sachen Bedarfsbewertung. Gerne erstellen wir hierzu Ihre Grundsteuererklärung unter Einbezug aller Richtwerte und der entsprechenden Rechengrundlage. Vertrauen Sie den Experten.