Für die ganze Gesellschaft
Wir halten ihre steuerlast gering
Kennen Sie das? Der Stichtag zur Steuererklärung rückt immer näher und Prokrastination macht sich breit. Schließlich möchte man seine wohlverdiente Freizeit doch nicht mit lästigen Steuerformularen verbringen. Wir haben gute Nachrichten für Sie: Als Steuerberater kommen wir Ihrer jährlichen Steuererklärungspflicht gerne nach. Dabei ist es unsere höchste Priorität, Ihre Steuerlast so gering wie möglich zu halten, indem wir alle gesetzlichen Möglichkeiten ausschöpfen. Hierbei berücksichtigen wir genauestens die Werbungs- und Sonderausgaben unserer Mandanten, beziehen Erbschaften und Schenkungen in unsere Kalkulation mit ein. Manchmal bietet sich sogar der Wechsel einer Steuerklasse an, um die Steuerlast langfristig zu senken. Eine entsprechende Beratung ist in unserem Leistungsangebot selbstverständlich inbegriffen.
Wir prüfen zuverlässig - auch nach der Abgabe
Nach Erstellung der Steuererklärung ist unsere Arbeit aber noch nicht vollendet. Eingehende Steuerbescheide werden unsererseits kritisch geprüft und gegebenenfalls in Form eines Einspruchs abgelehnt. Auf diese Weise ersparen Sie sich undurchschaubare Problematiken, entgehen einer zu geringen Rückzahlung oder ungerechtfertigten Nachzahlungen. Neben der jährlichen Steuererklärung sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner in folgenden Angelegenheiten:
- Erstellung der Einkommensteuererklärung für Steuerpflichtige
- Beratung und Erstellung der Erbschaftsteuererklärung
- Beratung und Erstellung der Schenkungssteuererklärung
- Beratung zur Vermeidung der doppelten Besteuerung
- Ermittlung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
Vertrauen Sie unserer Expertise – Sie werden es nicht bereuen.